Inhalt:
Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit
vom 01. Dezember 2008 bis einschließlich 10. Dezember 2008
im Besprechungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags: 08.00 - 12.30 Uhr, sowie
13.30 - 16.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.30 Uhr, sowie
13.30 - 18.30 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2008 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 24. November 2008 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung einzusehen.
Elbtal, den 24. November 2008 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister