Inhalt:
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom
05. Januar 2009 bis einschließlich 13. Januar 2009
im Besprechungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags: 08.00 - 12.30 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.30 Uhr sowie 13.30 - 18.30 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2008 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.
Elbtal, den 16. Dezember 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister