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Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Limburg-Weilburg hat in seiner Sitzung am 14.02.2008 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Gemeinde
65627 Elbtal
beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17.04.2007 sind die ermittelten Werte in der Zeit
vom 28. April 2008 bis 28. Mai 2008
in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Öffnungszeiten offen gelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Dienstgebäude Weilburg, Wilhelmstraße 7, 35781 Weilburg, Tel: 06471 – 9281 67, Auskunft über die Richtwerte verlangen.
35781 Weilburg, den 14. April 2008 gez.: Zuber
(Vorsitzender des Gutachterausschusses)
Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung veröffentlicht.
Elbtal, den 22. April 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister