Inhalt:
Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1. Änderung" hier: Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2008 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1. Änderung" als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Kraft.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1. Änderung" kann einschließlich zugehöriger Begründung im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 2 in Elbtal-Dorchheim während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Plangebiets:
Elbtal, den 14. Februar 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister