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Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzperson

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) am 26. März 2006 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Wolfgang Jost, Am Mühlbach 3, 65627 Elbtal, Ot. Elbgrund,

ist verstorben.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Joachim Schneider, Zum Lindenhof 9, 65627 Elbtal, Ot. Dorchheim,

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.


Elbtal, den 05. Mai 2008               Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal

                                                        gez.: Lenz, Bürgermeister