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Waldsperrung nach Orkan Kyrill
Hinsichtlich der Sperrung nach § 24 HFoG der Waldwege im Gemeindewald Elbtal ist nach grundsätzlicher Erörterung der Gefahrenlage auf Forstamtsebene und unter besonderer Berücksichtigung der Windwurfsituation das Betreten des Waldes wieder zugelassen.
Da nach wie vor mit Einzelwürfen, Kronenbrüchen und herabfallenden Ästen zu rechnen ist, empfiehlt das Forstamt Weilburg dringend, die Wege nicht zu verlassen. Wenn die Wege inzwischen freigeschnitten wurden, so ist dies nicht in jedem Fall gleichbedeutend damit, dass beidseits der Trasse bereits alle potenziell gefährlichen Bäume entfernt wurden, zunächst ging es vordringlich um das Öffnen der Wege. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch in den nächsten Wochen u. U. wieder mit starken Böen zu rechnen ist und solche vorgeschädigten Bäume schon durch geringe Windeinwirkung zum Umstürzen gebracht werden können. Die Brennholzselbstwerber dürfen nur in verbindlicher Abstimmung mit dem Revierleiter Waldorte betreten, die zuvor auf erkennbares Gefahrenpotenzial untersucht wurden und in denen erkennbar gefährliche Bestandesglieder gefällt worden sind. In diesem Zusammenhang wird nochmals an die Brennholzkundschaft der Appell gerichtet, sich bitte etwas zu gedulden, für Waldbesitzer, Waldarbeiter, Revierförster und Forstamt haben derzeit wichtigere Arbeiten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Windwurffolgen Vorrang gegenüber der Bereitstellung von Heizholz, welches erst in zwei Jahren die notwendige Trockenheit und damit Ofentauglichkeit erlangt.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, die mit fortschreitender Schadholzaufarbeitung anwachsenden Holzlager im Wald auf keinen Fall zu betreten. Abrollende Stämme oder Spalten stellen eine Gefahr dar.