Sie befinden sich hier: Aktuelle Mitteilungen / Archiv / Mitteilungen 2007

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
Rathaus
 
65627  Elbtal
 
als Umlegungsstelle

 

In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Talstraße“ in der Gemarkung Waldmannshausen  wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 29.Mai 2007 am 10. Juli 2007 unanfechtbar geworden ist.
 
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
 
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.


Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
 
 
Elbtal, den 10. Juli 2007                                      Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                                  gez.: Lenz, Bürgermeister