Inhalt:
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
Rathaus
65627 Elbtal
als Umlegungsstelle
In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Talstraße“ in der Gemarkung Waldmannshausen wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 29.Mai 2007 am 10. Juli 2007 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.