Inhalt:
Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal zu einer weiteren Sitzung für
Dienstag, den 21. August 2007, 20.00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorchheim, Dorfstraße 1, Elbtal, Ortsteil Dorchheim eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
(§§ 58 und 52 HGO)
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02. Juli 2007
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
4. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über
a. die Verfügung vom 31. Juli 2007 des Herrn Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
bezüglich des Haushaltsplanes 2007 und
b. einen Beitrittsbeschluss zum Haushalt 2007 mit Veränderung von Ausgabe- und Einnahmeansätzen
5. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung
6. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über
a. die Umsetzung der Planung zur Ableitung von Oberflächenwasser und
b. über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2007
7. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über
a. die im Rahmen des Beteiligungsverfahren gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen und
b. erneuter Offenlegungsbeschluss des geänderten Planentwurfes
zum Bebauungsplanverfahren „Fahrbahnänderung B 54 - Dreibornswiesen“, Ortsteil Elbgrund
Elbtal, den 14. August 2007 gez.: Hans-Jürgen Stahl, Vorsitzender