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Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der Gemeinde­vertretung der Gemeinde Elbtal zu einer weiteren Sitzung für
 

Dienstag, den 21. August 2007, 20.00 Uhr


in das Dorfgemeinschaftshaus Dorchheim, Dorfstraße 1, Elbtal, Ortsteil Dorchheim eingela­den.
 
TAGESORDNUNG
 
1.      Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Fest­stel­lung der Beschlussfähigkeit

        (§§ 58 und 52 HGO)
 
2.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02. Juli 2007
 
3.      Mitteilungen des Gemeindevorstandes
 
4.      Beratung und ggfs. Beschlussfassung über
 
        a. die Verfügung vom 31. Juli 2007 des Herrn Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg

        bezüglich des Haushaltsplanes 2007 und
 
        b.  einen Beitrittsbeschluss zum Haushalt 2007 mit Veränderung von Ausgabe- und Einnahmeansätzen
 
5.      Beratung und ggfs. Beschlussfassung über den Abschluss einer Beihilfeablöse­ver­sicherung
 

6.      Beratung und ggfs. Beschlussfassung über

 

        a. die Umsetzung der Planung zur Ableitung von Oberflächenwasser und

 

        b. über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2007

 

7.      Beratung und ggfs. Beschlussfassung über

 

        a. die im Rahmen des Beteiligungsverfahren gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen

        Stellungnahmen und

 

        b. erneuter Offenlegungsbeschluss des geänderten Planentwurfes

 

zum Bebauungsplanverfahren „Fahrbahnänderung B 54 - Dreiborns­wiesen“, Ortsteil Elbgrund

 
 
Elbtal, den  14. August 2007                                 gez.: Hans-Jürgen Stahl, Vorsitzender