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Amtliche Bekanntmachung

Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes "Elbbach"

Aufgrund des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG -) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1756), sowie des § 13 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 06. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), ist beabsichtigt,

 

für den Elbbach

 

in Teilbereichen von Gemarkungen der Gemeinden Dornburg, Elbtal und Elz sowie der Städte Hadamar und Limburg das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen.

 

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die betroffenen Grundstücke zu ersehen sind, liegen

 
in der Zeit vom 26. März 2007 bis einschließlich 01. Juni 2007
 
während der Dienststunden
 
in den Diensträumen der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim
 

zur Einsicht aus.

 

Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

 

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

 

vorgebracht werden.

 

IV – 41.2 – 79b 06/33 (13/02) – E

 

REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN

 

Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal bekannt gegeben.

 

Elbtal, den 15. März 2007                                           Der Gemeindevorstand Elbtal

                                                                                    gez.. Lenz, Bürgermeister