Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes "Elbbach"
Aufgrund des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG -) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1756), sowie des § 13 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 06. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), ist beabsichtigt,
für den Elbbach
in Teilbereichen von Gemarkungen der Gemeinden Dornburg, Elbtal und Elz sowie der Städte Hadamar und Limburg das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die betroffenen Grundstücke zu ersehen sind, liegen
in der Zeit vom 26. März 2007 bis einschließlich 01. Juni 2007
während der Dienststunden
in den Diensträumen der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim
zur Einsicht aus.
Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
vorgebracht werden.
IV – 41.2 – 79b 06/33 (13/02) – E
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN
Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal bekannt gegeben.
Elbtal, den 15. März 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.. Lenz, Bürgermeister