Inhalt:
Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ot. Elbgrund Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 26.09.2007 den Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ als Satzung beschlossen sowie die Begründung dazu. Der Satzungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
- Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich der Satzung ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
- Der Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ist in dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
- Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der
Gemeindeverwaltung Elbtal, Bauamt (Zimmer 4),
Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim,
während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist für die Rechtswirksamkeit des o.g. Bauleitplanes gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag des Entschädigungsberechtigten an den Entschädigungspflichtigen wegen der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach §§ 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen dieser Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird besonders hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“, Elbtal, Ortsteil Elbgrund
Elbtal, den 27. September 2007 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister