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Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ot. Elbgrund Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 26.09.2007 den Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ als Satzung beschlossen sowie die Begründung dazu. Der Satzungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt­gemacht.
  2. Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3  BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich der Satzung ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
  3. Der Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ist in dem nachstehend abgedruckten Über­sichtsplan kenntlich gemacht.
  4. Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der

Gemeindeverwaltung Elbtal, Bauamt (Zimmer 4),
Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim,
 

während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweise:
 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfah­rens- und Formvorschriften ist für die Rechtswirksamkeit des o.g. Bauleitplanes gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung die­ses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag des Entschädigungsberechtigten an den Entschädigungspflichtigen wegen der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Ver­mögensnachteile und auf das nach §§ 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen dieser An­sprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird be­sonders hingewiesen.

  

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“, Elbtal, Ortsteil Elbgrund

 

FahrbahnaenderungB54 27.10.2007


Elbtal, den 27. September 2007     Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
                                                                                 gez.: Lenz, Bürgermeister