Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I vom 17.03.2005, S. 142) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 05. Februar 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
wird festgesetzt
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 166.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 400.000,00 EURO
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 v. H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 260 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 05. Februar 2007 beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 05. Februar 2007 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 08. Oktober 2007, Aktenzeichen III.11-1.6-FIN-V-05.03-2007, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007;
hier: Änderung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 31.07.2007
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 vom 31. Juli 2007 wird wie folgt geändert:
(in Worten: Einhundertsechsundsechzigtausend €uro)
wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0,00 €uro.
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 15. Oktober 2007 bis einschließlich 24. Oktober 2007
montags, mittwochs und donnerstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Elbtal, den 10. Oktober 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
wird festgesetzt
| im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf | 3.145.179,00 EURO |
| in der Ausgabe auf | 3.145.179,00 EURO |
| im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf | 466.000,00 EURO |
| in der Ausgabe auf | 466.000,00 EURO |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 166.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 400.000,00 EURO
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 v. H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 260 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 05. Februar 2007 beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 05. Februar 2007 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 08. Oktober 2007, Aktenzeichen III.11-1.6-FIN-V-05.03-2007, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007;
hier: Änderung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 31.07.2007
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 vom 31. Juli 2007 wird wie folgt geändert:
- Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Vermögenshaushaltes in Höhe von max.
(in Worten: Einhundertsechsundsechzigtausend €uro)
wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0,00 €uro.
- Bezüglich der Inanspruchnahme des Anteils der Kreditermächtigung (54.000 €uro), der über die Höhe der ordentlichen Tilgung (112.000 €) hinausgeht, wird die Genehmigung unter der Auflage der Einzelgenehmigung erteilt.
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 15. Oktober 2007 bis einschließlich 24. Oktober 2007
montags, mittwochs und donnerstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Elbtal, den 10. Oktober 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister