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Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I vom 17.03.2005, S. 142) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 05. Februar 2007 folgende Haushaltssatzung beschlos­sen:
 
 
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
wird festgesetzt
 
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf  
3.145.179,00 EURO
in der Ausgabe auf                              3.145.179,00 EURO                              
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf               
466.000,00 EURO
                                        in der Ausgabe auf                             
466.000,00 EURO
                                                                             
§ 2
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzie­rung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 166.000,00 € fest­gesetzt.
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
 
§ 4
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf                                  400.000,00 EURO                            
 
§ 5
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer
 
     a) für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                              230 v. H.
     b) für Grundstücke                      (Grundsteuer B)                              230 v. H.
 
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
    dem Gewerbekapital                                                                           260 v. H.

§ 6
 
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 05. Februar 2007 beschlossene Stellenplan.
 
Elbtal,
den 05. Februar 2007                                         DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
                                                                                                  gez.: Lenz, Bürgermeister
 
  
 
 
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderli­che Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 08. Oktober 2007, Aktenzeichen III.11-1.6-FIN-V-05.03-2007, erteilt.
 
Sie hat folgenden Wortlaut:
 
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007;

hier: Änderung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 31.07.2007
 
I. Tenor
 
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 vom 31. Juli 2007 wird wie folgt geändert:
 
  1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsför­derungsmaßnahmen) des Vermögenshaushaltes in Höhe von max.
 166.000,00 €uro
 
(in Worten: Einhundertsechsundsechzigtausend €uro)
 
wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0,00 €uro.
 
  1. Bezüglich der Inanspruchnahme des Anteils der Kreditermächtigung (54.000 €uro), der über die Höhe der ordentlichen Tilgung (112.000 €) hinausgeht, wird die Genehmigung unter der Auflage der Einzelgenehmigung erteilt.
 
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
 
 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
 
vom 15. Oktober 2007 bis einschließlich 24. Oktober 2007
 
montags, mittwochs und donnerstags:                07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
                                                                                    13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags:                                                                 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie
                                                                                    13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags:                                                                     07.30 Uhr – 12.00 Uhr,
 
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorch­heim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Elbtal, den 10. Oktober 2007                                           Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                                                gez.: Lenz, Bürgermeister