Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal
Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich "Im Weiber" Elbtal, Ortsteil Dorchheim
hier: Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2006 die Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Weiber“, Gemarkung Dorchheim, mit gleichzeitiger Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 31, Flur 020, Gemarkung Dorchheim.
Mit der Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung als Einfamilienwohnhäuser mit Garagen geschaffen werden. Beabsichtigt ist die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet – WA- (gem. § 4 BauNVO). Die näheren Inhalte sind dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, sowie der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und textlichen Festsetzungen und der dazugehörige Umweltbericht liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
Montag, 19.02.2007 bis Freitag, 23.02.2007 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuell Anregungen vorzutragen. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Anregungen können mündlich zu Protokoll, sowie auch schriftlich vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal entscheiden.
Elbtal, den 12. Februar 2007 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister