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Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Straßenausbaumaßnahmen
            hier: Maßnahme „Bürgersteig Mainzer Landstraße“ im Ortsteil Elbgrund
                       
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Maßnahme „Bürgersteig Mainzer Landstraße“ im Ortsteil Elbgrund, be­stehend aus dem Flurstück
 

                       Flur 20, Flurstück 181, vom Dorfplatz bis zum  Einmündungsbereich
                                           des Feldweges  Flur 20, Flurstück 137/1,
 
zum 13.10.2006 im Sinne des § 11 Abs. 9 des Hess. Gesetzes über kommunalen Abgaben vom 17.03.1970 in der derzeit gültigen Fassung, in Ver­bindung mit § 5 der Satzung der Gemeinde Elbtal über den Straßenbeitrag vom 05.11.2001 endgültig fertig gestellt ist. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an dieser Maßnahme angrenzen und nicht nur vorübergehend einen Vorteil von der kommunalen Ein­richtung haben, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grund­stücke werden durch besonderen Bescheid zu einem Straßen­beitrag heran­ge­zogen.

Elbtal, den 29. Oktober 2007                                      Der Gemeindevorstand Elbtal
 
                                                                                   gez.: Lenz, Bürgermeister