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Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Straßenausbaumaßnahmen
hier: Maßnahme „Bürgersteig Mainzer Landstraße“ im Ortsteil Elbgrund
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Maßnahme „Bürgersteig Mainzer Landstraße“ im Ortsteil Elbgrund, bestehend aus dem Flurstück
Flur 20, Flurstück 181, vom Dorfplatz bis zum Einmündungsbereich
des Feldweges Flur 20, Flurstück 137/1,
zum 13.10.2006 im Sinne des § 11 Abs. 9 des Hess. Gesetzes über kommunalen Abgaben vom 17.03.1970 in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Satzung der Gemeinde Elbtal über den Straßenbeitrag vom 05.11.2001 endgültig fertig gestellt ist. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an dieser Maßnahme angrenzen und nicht nur vorübergehend einen Vorteil von der kommunalen Einrichtung haben, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu einem Straßenbeitrag herangezogen.
Elbtal, den 29. Oktober 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister