Inhalt:
Betr.: Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit
vom 03. Dezember 2007 bis einschließlich 12. Dezember 2007
im Besprechungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags: 08.00 - 12.30 Uhr, sowie
13.30 - 16.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.30 Uhr, sowie
13.30 - 18.30 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 26. November 2007 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.
Elbtal, den 26. November 2007 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister