Inhalt:
Elektronische Reispässe
Neue Richtlinien für Passbilder sind in Kraft getreten
Am 01. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Rechtsgrundlage dafür ist eine am 18. Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild.
Ab November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit der neuen Reisepass-Generation wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt: Zum einen stellt der Chip im ePass eine zusätzliche Fälschungshürde dar. Mit der neuen Technologie wird der deutsche Reisepass damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Denn der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. Die wichtigste Veränderung für Bürgerinnen und Bürger, die seit 01. November 2005 einen Reisepass beantragen, ist schon bei der Anfertigung der Passbilder zu beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Die Aufnahmen werden nicht – wie zuvor bei Reisepässen üblich – im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbild-Schablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen. Um die neue Fotopraxis für Fotografen und für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, können die neuen frontal aufgenommenen Bilder neben den bisherigen Fotos auch für Personalausweise eingereicht werden.
Der technische Aufwand für Sicherheit und Datenschutz führt dazu, dass die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses angehoben werden musste. Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet in Deutschland für Personen über 26 Jahre 59,00 €. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich der Preisspanne. Für einen fünf Jahre gültigen ePass, der Personen ausgestellt wird, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €. Informationen über weitere Ausstellungsmöglichkeiten und Preise erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Die Elbtaler Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die im Chip ihres Passes gespeicherten Daten im Bürgerbüro einlesen zu lassen. Die Bundesdruckerei hat hierfür einen so genannten ePass-Leser zur Verfügung gestellt, mit dem die im Chip gespeicherten Daten angezeigt werden können. Personen, die ihren neuen Pass abholen, haben somit die Möglichkeit, sich die gespeicherten Daten anzeigen zu lassen. Aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die seit November 2005 einen Pass beantragt und bereits erhalten haben, können bei Bedarf ihre Daten im Bürgerbüro an der Passausgabe anzeigen lassen.
Selbstverständlich stehen Ihnen bei weiteren Fragen die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro des Rathauses jederzeit gerne zur Verfügung.
Bürger-Service zum ePass
Internetangebot des Bundesministeriums des Inneren rund um den ePass: www.ePass.de
Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für spezielle Fragen zur (Sicherheitstechnik-) Technik im ePass: Telefon: 01805 274-300 (8-17 Uhr für 12 Cent pro Minute)
E-Mail: ePass@bsi.bund.de
Interessante Links zum Thema
Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
[www.epass.de]
ARD-Spezial "Der gläserne Mensch"
[www.ard.de...]
DasErste.de "Der biometrische Hightech-Pass"
[www.daserste.de...]
BR-online "Biometrie - der Mensch wird vermessen"
[www.br-online.de...]