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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten
         hier: Straße „Waldmannshauser Straße“ im Ortsteil Dorchheim
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 02. April 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Straße „Waldmannshauser Straße“ im Ortsteil Dorchheim, bestehend aus dem Flurstück:

Straße: „Waldmannshauser Straße“, Flurstück 17/2 in der Flur 22
ab und inkl. Kreuzung Birkenweg bis Flst. 42 der Flur 22
 
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig gestellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen. Nachdem die vorge­nannten Erschließungsanlagen endgültig fertig gestellt sind, werden sie gemäß § 4 des Hessi­schen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 31.12.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der Ge­meindestraßen zugeordnet.
 
Elbtal, den 02. April 2007             Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                          gez.: Lenz, Bürgermeister