Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten
hier: Straßen „Am Waldsaum“ im Ortsteil Hangenmeilingen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 02. April 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Straßen „Am Waldsaum“ im Ortsteil Hangenmeilingen, bestehend aus dem Flurstück:
Straße: „Am Waldsaum“, Flurstück 87 in der Flur 25
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig gestellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen. Nachdem die vorgenannten Erschließungsanlagen endgültig fertig gestellt sind, werden sie gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 06.12.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.
Elbtal, den 02. April 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister