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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten
         hier: Straßen „Am Waldsaum“ im Ortsteil Hangenmeilingen
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 02. April 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Straßen „Am Waldsaum“ im Ortsteil Hangen­meilingen, bestehend aus dem Flurstück:

Straße: „Am Waldsaum“, Flurstück 87 in der Flur 25
 
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig gestellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen. Nachdem die vorge­nannten Erschließungsanlagen endgültig fertig gestellt sind, werden sie gemäß § 4 des Hessi­schen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 06.12.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der Ge­meindestraßen zugeordnet.
 
Elbtal, den 02. April 2007               Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                            gez.: Lenz, Bürgermeister