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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten
         hier: Straßen „Pater-Cyrill-Straße“ und „Lindenstücker“ im Ortsteil Hangenmeilingen
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 02. April 2007 durch Beschluss festgestellt, dass die Straßen „Pater-Cyrill-Straße und Linden­stücker“ im Ortsteil Hangenmeilingen, bestehend aus den Flurstücken:

Straße: Pater-Cyrill-Straße, Flurstück 109/1 in der Flur 23
 
und
 
Straße: „Lindenstücker“, Flurstück 107 in der Flur 23,
 
beide in der Gemarkung Hangenmeilingen,
 
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Er­schließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig gestellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen. Nachdem die vorge­nannten Straßen endgültig fertig gestellt sind, wer­den sie gemäß § 4 des Hessi­schen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 04. Nov. 2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der Ge­mein­destraßen zugeordnet.
 
Elbtal, den 02. April 2007            Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                               gez.: Lenz, Bürgermeister