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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Beschlussfassung über die Bildung einer  Erschließungseinheit
           hier: Straßen „Pater-Cyrill-Straße“ und „Lindenstücker“ im Ortsteil Hangenmeilingen
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 25. April 2007 nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird:
 
Die Straßen „Pater-Cyrill-Straße“ und „Lindenstücker“  im Ot. Hangenmeilingen wer­den zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge wegen ihrer engen verkehr­lichen Verbindung und der funktionellen Abhängigkeit der Verkehrsflächen von­einander zu einer Erschleißungseinheit auf Grund § 130 Abs. 2 Satz 3 des Bauge­setzbuches in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818, 1824) zusammengefasst. Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer werden durch Bescheid zur Leistung der Erschließungsbeiträge, entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elbtal, herangezogen.
 
 
Elbtal, den 02. April 2007             Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                               gez.: Lenz, Bürgermeister