Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: Beschlussfassung über die Bildung einer Erschließungseinheit
hier: Straßen „Pater-Cyrill-Straße“ und „Lindenstücker“ im Ortsteil Hangenmeilingen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 25. April 2007 nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird:
Die Straßen „Pater-Cyrill-Straße“ und „Lindenstücker“ im Ot. Hangenmeilingen werden zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge wegen ihrer engen verkehrlichen Verbindung und der funktionellen Abhängigkeit der Verkehrsflächen voneinander zu einer Erschleißungseinheit auf Grund § 130 Abs. 2 Satz 3 des Baugesetzbuches in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818, 1824) zusammengefasst. Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer werden durch Bescheid zur Leistung der Erschließungsbeiträge, entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elbtal, herangezogen.
Elbtal, den 02. April 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister