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Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 
 
Im Baulandumlegungsverfahren Gemarkung Waldmannshausen, Umlegungsgebiet „Talstraße“ ist der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und dem Umlegungs­verzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 29. Mai 2007 aufgestellt worden.
 
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Rathaus, Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
 
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zuge­stellt.
 
Der Gemeindevorstand wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
 
 
65627 Elbtal, den 30. Mai 2007
 
 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

 
 
gez.: Lenz, Bürgermeister                                 gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter