Inhalt:
Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Baulandumlegungsverfahren Gemarkung Waldmannshausen, Umlegungsgebiet „Talstraße“ ist der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 29. Mai 2007 aufgestellt worden.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Rathaus, Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Der Gemeindevorstand wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
65627 Elbtal, den 30. Mai 2007
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter