Inhalt:
Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Elbgrund
Bebauungsplan „Grüner Weg“, 1. Änderung und 1. Ergänzung
Hier: Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 02. Juli 2007 den Bebauungsplan „Grüner Weg“, 1. Änderung und 1. Ergänzung, Elbtal, Ortsteil Elbgrund, als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung im Bauamt (Zimmer 4) der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Grüner Weg“, 1. Änderung und 1. Ergänzung, Elbtal, Ortsteil Elbgrund
Elbtal, den 03. Juli 2007 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister