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Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim" 1. Änderung im Ortsteil Dorchheim


hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 26. November 2007 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines ersten Änderungsplans zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim" gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen an die umgebende Bebauung und an die zeichnerischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zur hiernach möglichen Ausnutzung der Baufläche.

 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1. Änderung“ dient als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne § 13 a BauGB. Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1. Änderung" mit Begründung in der Zeit vom

 

                              2. Januar 2008 bis einschließlich 1. Februar 2008

 

offen gelegt wird.

 

In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1 in Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf vorbringen oder zur Niederschrift vortragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

 

Übersichtskarte zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mühlbach-Dorchheim, 1.Änderung"

 

Muehlbach-Dorchheim 1. Aenderung

 

 


Elbtal, den 13. Dezember 2007               Der Gemeindevorstand Elbtal

                                                            gez.: Lenz, Bürgermeister