Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ot. Elbgrund
Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ im Ortsteil Elbgrund sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nebenstehenden Planskizze zu entnehmen. Mit dem Bebauungsplan soll eine direkte Verkehrsanbindung der Ton- und Basaltabbaugebiete im Bereich der Grube Birkenheck sowie am Buschberg an die Bundesstraße 54 planungsrechtlich abgesichert werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und den Zwecke der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf zum o.a. Bebauungsplan mit Begründung im Zeitraum vom
Montag, den 8. Januar bis einschließlich Freitag , den 26. Januar 2007
in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4 , 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Elbtal, den 03. Januar 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister