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Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ot. Elbgrund

Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“
hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
            Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ im Ortsteil Elbgrund sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nebenstehenden Planskizze zu entnehmen. Mit dem Bebauungsplan soll eine direkte Verkehrsanbindung der Ton- und Basaltabbaugebiete im Bereich der Grube Birkenheck sowie am Buschberg an die Bundesstraße 54 planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und den Zwecke der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf zum o.a. Bebauungsplan mit Begründung im Zeitraum vom

              Montag, den 8. Januar bis einschließlich  Freitag , den 26. Januar 2007

 in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1,  Zimmer 4 , 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Übersichtskarte:
 
 Fahrbahnaenderung_B54
Elbtal, den 03. Januar 2007                                     Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                                     gez.: Lenz, Bürgermeister