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Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ot. Elbgrund Bebauungsplan „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 21. August 2007 die erneute Offenlage des Bebauungsplanes „Fahrbahnänderung B 54 Dreibornswiesen“ im Ortsteil Elbgrund  beschlossen und gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen im Rahmen einer verkürzten Offenlagefirst abgegeben werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit von

 

          Freitag, den 31. August bis einschließlich  Freitag , den 14. September 2007

 

in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Rathausstraße 1, Bauamt (Zimmer 4), 65627 Elbtal während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung öffentlich aus. An umweltbezogenen Informationen sind der Landschaftsplan der Gemeinde Elbtal sowie der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung verfügbar. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zu den geänderten Teilen des Entwurfs schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 
 
Elbtal, den 22. August 2007                       Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
                                                                        gez.: Lenz, Bürgermeister