Inhalt:
Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzperson
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 26. März 2006 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber
Herr Armin Blank, Waldmannshauser Straße 23, 65627 Elbtal, Ot. Dorchheim,
hat mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Elbtal niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Michael Stahl, Lindenstücker 27 A, 65627 Elbtal, Ot. Hangenmeilingen,
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 05. Dezember 2007 Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister