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Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Elbtal
Rathaus
65627 Elbtal
 
als Umlegungsstelle
 
 

Aufhebung des Umlegungsbeschlusses

 
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat folgen­den Beschluss gefasst:

 

Da der Bebauungsplan „Talstraße“, Ortsteil Elbgrund, geändert wurde, diese Änderung öffentlich bekannt gemacht worden ist und diese Änderung am 12. Oktober 2006 Rechtskraft erlangt hat, wird hiermit der Anordnungsbeschluss gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08. September 2003 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und der Umlegungs­beschluss gemäß § 47 BauGB vom 02. Februar 2004 durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal für das Baulandumlegungsverfahren

 
Gemarkung:               Waldmannhausen
 

Baulandumlegung:            „Talstraße“

 

für einige Grundstücke aufgehoben.

 

Folgende Grundstücke sind von dem Aufhebungsbeschluss betroffen:

 
  Grundbuchbezirk
        Liegenschaftskataster
Blatt
lfd.-Nr. im
Flur
Flurstück
Ord.-Nr.
 
Best.-Verz.
 
 
 
235
10
27
8/1
6
244
3
27
9/1
7
 

Dieser Beschluss wurde am 16. April 2007 vom Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal ge­fasst.

 

Belehrung über den Rechtsbehelf

 

Gegen den Aufhebungsbeschluss, durch den die Umlegung für die oben aufgeführten Grundstücke beendet wird, ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rat­haus, Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer 4, in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, schrift­lich oder zur Niederschrift zu erheben.


Elbtal, den 24. April 2007                                      Der Gemeindevorstand Elbtal

                                                                               gez.: Lenz, Bürgermeister

                                                                               gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter