Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde ElbtalRathaus
65627 Elbtal
als Umlegungsstelle
Aufhebung des Umlegungsbeschlusses
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat folgenden Beschluss gefasst:
Da der Bebauungsplan „Talstraße“, Ortsteil Elbgrund, geändert wurde, diese Änderung öffentlich bekannt gemacht worden ist und diese Änderung am 12. Oktober 2006 Rechtskraft erlangt hat, wird hiermit der Anordnungsbeschluss gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08. September 2003 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und der Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB vom 02. Februar 2004 durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal für das Baulandumlegungsverfahren
Gemarkung: Waldmannhausen
Baulandumlegung: „Talstraße“
für einige Grundstücke aufgehoben.
Folgende Grundstücke sind von dem Aufhebungsbeschluss betroffen:
| Grundbuchbezirk | Liegenschaftskataster | |||
| Blatt | lfd.-Nr. im | Flur | Flurstück | Ord.-Nr. |
| | Best.-Verz. | | | |
| 235 | 10 | 27 | 8/1 | 6 |
| 244 | 3 | 27 | 9/1 | 7 |
Dieser Beschluss wurde am 16. April 2007 vom Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal gefasst.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen den Aufhebungsbeschluss, durch den die Umlegung für die oben aufgeführten Grundstücke beendet wird, ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer 4, in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Elbtal, den 24. April 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter