Inhalt:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
Gemeinde Elbtal
Kreis Limburg-Weilburg
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I. S. 394, 420) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 26. September 2007 folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werdenund damit der Gesamtbe-
trag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | erhöht um EURO 0,00 0,00 871.460 871.460 | vermindert um EURO 0,00 0,00 0,00 0,00 | gegenüber bisher EURO 0,00 0,00 466.000 466.000 | auf nunmehr Euro festgesetzt 0,00 0,00 1.337.460 1.337.460 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 166.000 € um 566.450 € erhöht und damit auf 732.450 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht verändert.
Elbtal, den 21. Dezember 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 20. Dezember 2007, Aktenzeichen III.11-1.6-FIN-V-05.03-2007, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007;
hier: aufsichtsbehördliche Genehmigung
I. TENOR
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Vermögenshaushaltes von bisher max. 166.000 €uro wird in Höhe von nunmehr max.
732.450,00 €uro (in Worten: siebenhundertzweiunddreißigtausendvierhundertfünfzig €uro)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0,00 €uro und Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen in Höhe von 566.450,00 Euro.
2. Die Genehmigung beinhaltet auch die Kreditermächtigung für die Aufnahme von Kredite vom Kreditmarkt in Höhe von max. 166.000 €uro. Bezüglich der Inanspruchnahme des Anteils die-ser Kreditermächtigung (54.000 €uro), der über die Höhe der ordentlichen Tilgung (112.000 €) hinausgeht, wird die Genehmigung unter der Auflage der Einzelgenehmigung erteilt.
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2007 liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit vom
02. Januar 2008 bis einschließlich 11. Januar 2008
im Rathaus Gemeinde Elbtal, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr,
dienstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 18.30 Uhr, sowie
freitags: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Elbtal, den 21. Dezember 2007 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister