Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 Gemeinde Elbtal Kreis Limburg-Weilburg
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I. S. 394, 420) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 folgende
Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
und damit der Gesamtbe-
trag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | erhöht um EURO 171.540 145.870 268.900 230.620 | vermindert um EURO 102.000 139.200 47.280 9.000 | gegenüber bisher EURO 3.025.130 3.202.440 686.200 686.200 | auf nunmehr Euro festgesetzt 3.094.670 3.209.110 907.820 907.820 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht verändert.
Elbtal, den 13. Dezember 2006 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister