Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Elbtal
für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I vom 17.03.2005, S. 142) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 15. Februar 2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt
| im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf | 3.025.130,00 EURO |
| in der Ausgabe auf | 3.202.440,00 EURO |
| im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf | 686.200,00 EURO |
| in der Ausgabe auf | 686.200,00 EURO |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 75.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 350.000,00 EURO
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 v. H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 260 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 15. Februar 2006 beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 15. Februar 2006 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Lenz, Bürgermeister