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Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Elbgrund
Bebauungsplan „Talstraße“, 1. Änderung
 
Die Einteilung von Baugrundstücken im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes „Talstraße“ führt zu einer geringfügigen Veränderung des Geltungsbereichs. Die Änderung macht eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Bebauungsplanänderung berührt die Grundzüge der Planung nicht, sie wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Um der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellung­nahme zu geben, wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Zimmer 4, Rathausstraße 1, in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, in der Zeit von
 

Freitag, 15.09.2006 bis einschließlich Montag, 16.10.2006

 
öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen zu der Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
 
 

 
 
Elbtal, den 04. September 2006                               Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
 
                                                                                  gez.: Lenz, Bürgermeister