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Baulandumlegung "Ober der Chaussee"

Amtliche Bekanntmachung

 


In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Ober der Chaussee“ in der Gemarkung Dorchheim  wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 09.01.2006 am 15.05.2006 unanfechtbar geworden ist.
 
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Um­legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
 
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
 
 
Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Rat­haus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal während der allgemeinen Dienststunden schrift­lich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
 
 
Elbtal, den 10. August 2006              Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
                                                        gez.: Lenz, Bürgermeister