Inhalt:
Baulandumlegung "Ober der Chaussee"
Amtliche Bekanntmachung
In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Ober der Chaussee“ in der Gemarkung Dorchheim wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 09.01.2006 am 15.05.2006 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Elbtal, den 10. August 2006 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister