Inhalt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zum Mühlbachtal", Elbtal-Dorchheim
hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 17.03.2010 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zum Mühlbachtal“ beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans beschränkt sich auf die Flurstücke 28 + 30 der Flur 022, Gemarkung Dorchheim. Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen (gestrichelt-schwarz umrandeter Bereich).
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Erweiterung der dort ansässigen Tierarztpraxis um eine zentrale Bewegungs- und Therapiehalle ermöglicht werden.
Die näheren Inhalte sind dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und textlichen Festsetzungen liegt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
31. August 2010 bis 01. Oktober 2010 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elbtal (Rathaus), Zimmer 4 – Bauamt, Rathausstraße 1, Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuell Anregungen vorzutragen. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Anregungen können mündlich zu Protokoll, sowie auch schriftlich vorgebracht werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Über die vorgebrachten Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal entscheiden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurden einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gem. § 4b BauGB).
Übersichtskarte:
Elbtal, den 19. August 2010
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister