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Amtliche Bekanntmachung

Nachschätzungsarbeiten aufgrund § 11 Bodenschätzungsgesetz in den Gemarkungen Mühlbach und Waldmannshausen

 

Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

 

Der weitere zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

 

Beginn der Arbeiten: Anfang April 2010

 

Dauer: etwa 6 Wochen

 

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf  Schadenersatz.

 

Limburg, den 23.03.2010                                                             Der Vorsteher des Finanzamts

                                                                                                         Limburg-Weilburg

 

 

 

Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal veröffentlicht.

 

 

Elbtal, den 29. März 2010                                                             Der Gemeindevorstand Elbtal

                                                                                                         gez.: Lenz, Bürgermeister