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Gemeinde Elbtal

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 56, Absatz 2, der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal zur konstituierenden Sitzung für

 

Montag, den 02. Mai 2011, 20.00 Uhr,

 

in das Dorfgemeinschaftshaus Dorchheim, Dorfstraße 1, Elbtal, Ortsteil Dorchheim, eingeladen.

 

 

TAGESORDNUNG

 

  1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
 
  2. Feststellung des Altersvorsitzenden
 
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
 
  4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
 
  5. Wahl der zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der

      Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung
 
  6. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner

      Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
 
  7. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung sowie über

      Einsprüche nach § 25 KWG
 
  8. Feststellungsbeschluss zum Verfahren für die Besetzung der Ausschüsse gemäß

      § 62, Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) bzw. § 55 HGO; ggf. Benennung

      der Ausschussmitglieder
 
  9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal

 

10. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

 

11. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen   
     Beigeordneten


Zu dieser Sitzung sind auch die Beigeordneten eingeladen, die nach § 41 HGO die Amtsgeschäfte weiterführen.

 

 

Elbtal, den 18. April 2011

 

gez.: Hubert Lenz, Bürgermeister