Inhalt:
Gemeinde Elbtal
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 56, Absatz 2, der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal zur konstituierenden Sitzung für
Montag, den 02. Mai 2011, 20.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorchheim, Dorfstraße 1, Elbtal, Ortsteil Dorchheim, eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
2. Feststellung des Altersvorsitzenden
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
5. Wahl der zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der
Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung
6. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner
Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
7. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung sowie über
Einsprüche nach § 25 KWG
8. Feststellungsbeschluss zum Verfahren für die Besetzung der Ausschüsse gemäß
§ 62, Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) bzw. § 55 HGO; ggf. Benennung
der Ausschussmitglieder
9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal
10. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
11. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen
Beigeordneten
Zu dieser Sitzung sind auch die Beigeordneten eingeladen, die nach § 41 HGO die Amtsgeschäfte weiterführen.
Elbtal, den 18. April 2011
gez.: Hubert Lenz, Bürgermeister