Inhalt:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Elbtal
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 02. Februar 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -2.855.176 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.329.709 Euro
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 Euro
mit einem Fehlbedarf von 474.533 Euro
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo auf den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -307.609 Euro
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.000 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -104.000 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -100.000 Euro
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -466.609 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 230 v.H.
b.) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 260 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 02. Februar 2010 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 05. Juli 2010 bis einschließlich 14. Juli 2010
montags, mittwochs und donnerstags: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr - 16.00 Uhr,
dienstags: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie
13.30 Uhr - 18.30 Uhr und
freitags: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Elbtal, den 29. Juni 2010 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister