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HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Elbtal
für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 02. Februar 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf             -2.855.176 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     3.329.709 Euro

 

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                         0 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf               0 Euro

 

mit einem Fehlbedarf von                                  474.533 Euro


im Finanzhaushalt


mit dem Saldo auf den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   -307.609 Euro

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       45.000 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    -104.000 Euro

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf               0 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    -100.000 Euro

 

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von  -466.609 Euro

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.


§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf  400.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr  2010 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf      230 v.H.
b.) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                         230 v.H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                 260 v.H.


§ 6

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


Elbtal, den 02. Februar 2010                            Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

gez.: Lenz, Bürgermeister

 


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit

 

vom 05. Juli 2010 bis einschließlich 14. Juli 2010

 

montags, mittwochs und donnerstags:  07.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie
                                                        13.30 Uhr - 16.00 Uhr,
dienstags:                                          07.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie
                                                        13.30 Uhr - 18.30 Uhr und
freitags:                                             07.30 Uhr - 12.00 Uhr,

 

im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Elbtal, den 29. Juni 2010                    Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                        gez.: Lenz, Bürgermeister