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HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 28. September 2009 folgende berichtigte Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf               -3.139.999 Euro    

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf      3.061.179 Euro


im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                     -2.500 Euro  

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  0 Euro
mit einem Überschuss von                                   -81.320 Euro

 

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo auf den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  248.094 Euro
und dem Gesamtbetrag der 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               45.000 Euro 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf            651.200 Euro


Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           240.000 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf         -100.000 Euro


ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/

Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von       181.894 Euro

 

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf  240.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf  400.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr  2009 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf   230 v.H. 

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                      230 v.H.
2. Gewerbesteuer auf                                                                    260 v.H.

 

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


Elbtal, den 28. September 2009             Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

                                                           gez.: Lenz, Bürgermeister


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 27. August 2009 Aktenzeichen III.11-FIN-V-05.03-2009, erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
hier: Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

I. Tenor

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009 wird wie folgt geändert:

1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max.

240.000,00 €uro

(in Worten: zweihundertvierzigtausend €uro)

gemäß § 114j  Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt.

Hierin sind weder Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds noch Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen enthalten.

Im Auftrag

gez.: Dr. Orth

 


Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit

vom 05. Oktober 2009 bis einschließlich 13. Oktober 2009

montags, mittwochs und donnerstags:  07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags:  07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags:  07.30 Uhr – 12.00 Uhr,

im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Elbtal, den 29. September 2009    Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                 gez.: Lenz, Bürgermeister