Inhalt:
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 28. September 2009 folgende berichtigte Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -3.139.999 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.061.179 Euro
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -2.500 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 Euro
mit einem Überschuss von -81.320 Euro
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo auf den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 248.094 Euro
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.000 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 651.200 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 240.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -100.000 Euro
ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/
Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 181.894 Euro
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 240.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 230 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 260 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 28. September 2009 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 27. August 2009 Aktenzeichen III.11-FIN-V-05.03-2009, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
hier: Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009 wird wie folgt geändert:
1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max.
240.000,00 €uro
(in Worten: zweihundertvierzigtausend €uro)
gemäß § 114j Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt.
Hierin sind weder Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds noch Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen enthalten.
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 05. Oktober 2009 bis einschließlich 13. Oktober 2009
montags, mittwochs und donnerstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Elbtal, den 29. September 2009 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister