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Grabmal-Prüfung in der Gemeinde Elbtal

Am Mittwoch, dem 09. September 2009, werden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 7 der Gartenbau-BG, Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mir einer Druckkraft von 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Die Überprüfungen sollen zu folgenden Zeiten stattfinden, Zeitverschiebungen von bis zu 30 Minuten können möglich sein:

Friedhof Heuchelheim ab 08.00 Uhr  Friedhof Hangenmeilingen  ab 09.00 Uhr

Friedhof Dorchheim  ab 10.00 Uhr     Friedhof Elbgrund  ab 11.00 Uhr


Elbtal, den 01. September 2009             Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                           gez.: Lenz, Bürgermeister