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Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

  1. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit

vom 23. November 2009 bis einschließlich 01. Dezember 2009

im Besprechungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

montags, mittwochs und donnerstags:    08.00 - 12.30 Uhr, sowie 13.30 - 16.00 Uhr,
                                        dienstags:    08.00 - 12.30 Uhr, sowie 13.30 - 18.30 Uhr und
                                             freitags:   08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2009 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 16. November 2009 vorgelegt.

Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.


Elbtal, den 16. November 2009     Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

                                                gez.: Lenz, Bürgermeister