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Amtliche Bekanntmachung

Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal vom 29.09.2001

Auf Grund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) GVBl. II 331-1)  zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 03. 2010 (GVBl. I S. 119) hat die Gemeinde­vertretung der Gemeinde Elbtal am 02. Mai 2011 folgende Än­de­rung der Hauptsatzung be­schlossen:
 
Art. 1
 
Der § 2  Abs. 2 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
 
 
(2) Die Ausschüsse haben höchstens sieben Mitglieder.
 


Art. 2
 
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft; die bisherige Satzungsbestimmung tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
 
 

Elbtal, den 02. Mai 2011

 

DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL

gez.: Lenz, Bürgermeister