Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal vom 29.09.2001
Auf Grund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) GVBl. II 331-1) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 03. 2010 (GVBl. I S. 119) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 02. Mai 2011 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Art. 1
Der § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
(2) Die Ausschüsse haben höchstens sieben Mitglieder.
Art. 2
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft; die bisherige Satzungsbestimmung tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Elbtal, den 02. Mai 2011
DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Lenz, Bürgermeister