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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Elbtal am 22.03.2010 beschlossen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Limburg-Weilburg hat in seiner Sitzung am 22.03.2010 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2010 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Gemeinde

65627 Elbtal, Landkreis Limburg-Weilburg,

beschlossen.

Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17.04.2007 sind die ermittelten Werte in der Zeit

vom 28. April 2010 bis 28. Mai 2010,

während den allgemeinen Dienstzeiten, in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, offengelegt.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.


65552 Limburg, den 23.04.2010   Gutachterausschuss für Grundstückswerte und 

                                                sonstige Wertermittlungen für den Bereich des

                                                Landkreises Limburg-Weilburg
       
                                                gez.: Gräf, Vorsitzender des Gutachterausschusses


Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal veröffentlicht.

Elbtal, den 23. April 2010           Der Gemeindevorstand Elbtal
                                               gez.: Lenz, Bürgermeister