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Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten

Bürgersteig Gewerbegebiet Dorchheim-Elbgrund
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2010 durch Beschluss festgestellt, dass die Straßenbaumaßnahme „Bürgersteig Gewerbe­gebiet Dorchheim-Elbgrund“, bestehend aus den Flurstücken:

Straße: „Mainzer Landstraße“, Flurstück 155 in der Flur 22, Gemarkung Mühlbach
und „Siegener Straße“ Flurstück 85/10 in der Flur 12,Gemarkung Dorchheim

von der Einmündung des Feldweges Gemarkg. Mühlbach Flur 22, Flst 137/1 bis zur Einmüdung des Feldweges Gemarkg. Dorchheim, Flur 12, Flst. 86/3, einseitig

  
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Er­schließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig ge­stellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen an­grenzen, un­ter­liegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch be­sonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen her­ange­zogen. Nach­dem die vorge­nannten Erschließungsanlagen endgültig fertig ge­stellt sind, werden sie gemäß § 4 des Hessi­schen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 09.11.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der ge­meindlichen Bürgersteige zugeordnet.
 
 
Elbtal, den 27. Juli 2010                                    Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                              gez.: Lenz, Bürgermeister