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Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsarbeiten
Bürgersteig Gewerbegebiet Dorchheim-ElbgrundDer Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2010 durch Beschluss festgestellt, dass die Straßenbaumaßnahme „Bürgersteig Gewerbegebiet Dorchheim-Elbgrund“, bestehend aus den Flurstücken:
Straße: „Mainzer Landstraße“, Flurstück 155 in der Flur 22, Gemarkung Mühlbach
und „Siegener Straße“ Flurstück 85/10 in der Flur 12,Gemarkung Dorchheim
von der Einmündung des Feldweges Gemarkg. Mühlbach Flur 22, Flst 137/1 bis zur Einmüdung des Feldweges Gemarkg. Dorchheim, Flur 12, Flst. 86/3, einseitig
im Sinne des § 133, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und § 9 der Satzung der Gemeinde Elbtal über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 18. November 1991 endgültig fertig gestellt sind. Bau- und Gewerbegrundstücke, die an diesen Erschließungsstraßen angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen. Nachdem die vorgenannten Erschließungsanlagen endgültig fertig gestellt sind, werden sie gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 (GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) mit Wirkung vom 09.11.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und der Gruppe der gemeindlichen Bürgersteige zugeordnet.
Elbtal, den 27. Juli 2010 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister