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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1,65627 Elbtal als Umlegungsstelle

Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Baulandumlegungsverfahren Gemarkung Heuchelheim, Umlegungsgebiet „Schulwald“ ist der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 20.04.2009 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan bei der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal während der allgemeinen Dienststunden einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Der Gemeindevorstand wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.


Elbtal, den 26. Mai 2009

                 

gez.: Lenz, Bürgermeister                                             gez.: Fröhlich 1. Beigeordneter