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Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB)

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Elbtal
Rathausstraße 1
65627 Elbtal

 

als Umlegungsstelle

 


Bekanntmachung

über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes
gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 


Im Baulandumlegungsverfahren Gemarkung Heuchelheim, Umlegungsgebiet „Schulwald“ ist der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und dem Umlegungs-verzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 20. April 2009 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Rathaus, Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Der Gemeindevorstand wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.


65627 Elbtal, den 06. Juli 2009


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

 

        gez.: Lenz, Bürgermeister                             gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter