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Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses – 1. Nachtrag - Gebiet "Talstraße"


Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
Rathausstraße 1

65627  Elbtal

als Umlegungsstelle

 

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses – 1. Nachtrag


In der Baulandumlegung in der Gemarkung Waldmannshausen für das Gebiet „Talstraße“, angeordnet durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. September 2003, eingeleitet durch den Beschluss der Umlegungsstelle vom 02. Februar 2004, wird folgendes beschlossen:

Das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn hat den vorliegenden Umlegungsplan – 1. Nachtrag – bestehend aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte – erstellt. Für diesen Umlegungsplan wird hiermit gemäß § 73 in Verbindung mit § 66 (1) BauGB die Aufstellung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 25.02.2008 vom Gemeindevorstand gefasst.


Elbtal, den 11. Dezember 2009


Der Gemeindevorstand Elbtal

 

 

gez.: Lenz, Bürgermeister    gez.: Fröhlich, I. Beigeordneter