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Baulandumlegung für das Baugebiet "Talstraße - 1. Nachtrag" in der Gemarkung Waldmannshausen

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
Rathausstraße 1

65627  Elbtal

als Umlegungsstelle

 

Bekanntmachung


In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Talstraße – 1.Nachtrag“ in der Gemarkung Waldmannshausen  wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (1.Nachtrag)  vom 25. Februar 2008 am 01. Februar 2010 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan (1.Nachtrag) vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.

Die im Umlegungsverzeichnis „Talstraße – 1. Nachtrag“ ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Elbtal, den 08. März 2010     Der Gemeindevorstand Elbtal

                                            gez.: Lenz, Bürgermeister