Inhalt:
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
Rathaus
65627 Elbtal
als Umlegungsstelle
Bekanntmachung
In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Schulwald“ in der Gemarkung Heuchelheim wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 20.04.2009 am 08.10.2009 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4 in 65627 Elbtal während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Elbtal, den 21. Oktober 2009 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bügermeister