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Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzpersonen

 

Der auf Grund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 26. März 2006 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Michael Stahl, Lindenstücker 27 A, 65627 Elbtal, Ot. Hangenmeilingen,

hat mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Elbtal niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) vom 19. Dezember 2005 für die Kommunalwahl am 26. März 2006 erschöpft ist und der Sitz unbesetzt bleibt.

Somit vermindert sich gemäß § 34, Absatz 1, Satz 2 KWG die gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Elbtal für die restliche Wahlzeit entsprechend und beträgt nunmehr 13.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.

Elbtal, den 15. September 2009    Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal

                                                        gez.: Lenz, Bürgermeister