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Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal vom 29.09.2001

Auf Grund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 09. Juni 2009 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Art. 1

Die Hauptsatzung vom 27. September 2001, geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  vom 24. April 2006 wird durch folgende Regelung ergänzt:

 

§ 2a
Haushaltswirtschaft

Auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde finden ab dem Hausjahrsjahr 2009 gemäß § 92 Abs. 3 HGO die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Es gelten im Übrigen die § 114a bis 114u HGO.

 

Art. 2

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Elbtal, den 09. Juni 2009                         DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL

                                                              gez.: Lenz, Bürgermeister