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1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008

Gemeinde Elbtal Kreis Limburg-Weilburg

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I. S. 757) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2008 folgende

Nachtragshaushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden 

                                                                                                          und damit der Gesamtbe-
                                                                                                          trag des Haushaltsplanes
                                                                                                          einschl. der Nachträge

 


 

  
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
 
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
erhöht
um EURO
 
   437.895
   625.574 
 

   250.303
   114.775

vermindert
um EURO
 
    34.590

  222.269
 
 
  248.508
  112.980

gegenüber
bisher EURO
 
   3.542.045
   3.542.045
 
 
   1.369.089
   1.369.089

auf nunmehr
Euro festgesetzt

   3.945.350

   3.945.350

  
 
   1.370.884

   1.370.884


§ 2


Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 666.450 € um 100.000 € vermindert und damit auf 566.450 € neu festgesetzt, davon entfallen 566.450 € auf einen Kredit aus dem Abwasserprogramm des Landes Hessen.


§ 3


Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.


§ 5


Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§ 6


Der bisherige Stellenplan wird nicht verändert.


Elbtal, den 16. Dezember 2008                       Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                     gez.:  Lenz, Bürgermeister

 


Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Ge-nehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 13. Mai 2009, Aktenzeichen III.11-FIN-V-05.03-2008-NT1, erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

  

I. Tenor

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 wird wie folgt erteilt:

 

1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung  vorgesehenen Gesamtbetra-ges der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen) des Vermögenshaushaltes von bisher genehmigten 666.450,00 Euro in Höhe von nunmehr max.

 

566.450,00 Euro
(in Worten: fünfhundertsechsundsechzigtausendvierhundertfünfzig Euro)

 

wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.

Hierin enthalten sind Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen in Höhe von 566.450,00 Euro.

 

Limburg/Lahn, den 13.05.2009              Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
                                                          gez.: Dr. Orth

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit vom

 

08. Juni 2009 bis einschließlich 18. Juni 2009

 

im Rathaus Gemeinde Elbtal, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

 

montags, mittwochs und donnerstags:   08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr,
                                        dienstags:   08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 18.30 Uhr, sowie
                                            freitags:   08.00 Uhr - 12.00 Uhr,

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Elbtal, den 27. Mai 2009                                Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                   gez.: Lenz, Bürgermeister