Inhalt:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Gemeinde Elbtal Kreis Limburg-Weilburg
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I. S. 757) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2008 folgende
Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
und damit der Gesamtbe-
trag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | erhöht um EURO 437.895 625.574 250.303 | vermindert 222.269 | gegenüber | auf nunmehr 3.945.350 3.945.350 1.370.884 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 666.450 € um 100.000 € vermindert und damit auf 566.450 € neu festgesetzt, davon entfallen 566.450 € auf einen Kredit aus dem Abwasserprogramm des Landes Hessen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht verändert.
Elbtal, den 16. Dezember 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Ge-nehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 13. Mai 2009, Aktenzeichen III.11-FIN-V-05.03-2008-NT1, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetra-ges der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen) des Vermögenshaushaltes von bisher genehmigten 666.450,00 Euro in Höhe von nunmehr max.
566.450,00 Euro
(in Worten: fünfhundertsechsundsechzigtausendvierhundertfünfzig Euro)
wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen in Höhe von 566.450,00 Euro.
Limburg/Lahn, den 13.05.2009 Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
gez.: Dr. Orth
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde an sieben Tagen in der Zeit vom
08. Juni 2009 bis einschließlich 18. Juni 2009
im Rathaus Gemeinde Elbtal, Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr,
dienstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 18.30 Uhr, sowie
freitags: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Elbtal, den 27. Mai 2009 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister