Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Rasen mähen in der Mittagszeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei der Gemeindeverwaltung kam es zuletzt vermehrt zu Anfragen bezüglich der gesetzlichen Betriebszeiten von Rasenmähern und sonstigen Gartengeräten, vor allem in der sogenannten „Mittagszeit“. Aus diesem Grund weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Lärmschutzverordnung vom Land Hessen, welche auch eine Regelung zum Gebrauch von Gartengeräten in der Mittagszeit beinhaltete, im Jahre 2005 aufgehoben wurde. Es ist demnach nicht verboten in der Mittagspause Rasen zu mähen.

Was die Verwaltung jedoch zu dieser Mitteilung veranlasst, ist der Hinweis auf das allgemeine Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Hierauf möchten wir mit diesem Artikel besonders hinweisen. Auch wenn das Rasenmähen in der Mittagszeit gesetzlich nicht verboten ist, so möchten wir Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger dahingehend sensibilisieren, gerade in dieser Zeit auch den Rasenmähern die Ruhe zu gönnen, welche dann auch der Nachbarschaft zu Gute kommt.

Unser Appell: „Lassen Sie den Rasenmäher in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Garage oder im Geräteraum, damit die Mittagsruhe ihrem Namen auch gerecht wird. Die lieben Nachbarn werden es Ihnen danken.“

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und eine allzeit angenehme Mittagsruhe 😊

 

Ihr freundliches Ordnungsamt